In erster Linie sind Eltern für die Kosten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes während eines Berufsfachschulbesuches oder eines Studiums verantwortlich.
Finanzielle Unterstützung erhalten sie durch die Weiterzahlung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (am 25. Geburtstag endet die Kindergeldzahlung). Die Bezugsdauer erhöht sich noch um Zeiten des ehemaligen Wehr- oder Zivildienst.
Höhe des Kindergeldes:
184 (für das 1. und 2. Kind)
190 (für das 3. Kind)
215 (für jedes weitere Kind)
Eltern bekommen das Kindergeld auch dann, wenn ein Studium im Ausland absolviert wird.
Die Zeit zwischen Schulende und Studienbeginn (Übergangszeit):
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.
Wegfall der Einkommensgrenze ab 2012
Seit Januar 2012 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Tipp: Studierende sollten daran denken, dass sie eine Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse haben und diese über alle Änderungen (z.B. Studienbeginn oder Studienende) rechtzeitig informieren müssen.